ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON TURCK FÜR DEN VERKAUF VON ELEKTRISCHEN BETRIEBSMITTELN
Version 1.3.2025
Artikel 1. Identifizierung der Parteien
1.1. Turck Multiprox NV, ist ein nach belgischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz im Lion d'Orweg 12, B-9300 Aalst, eingetragen unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 0416.598.370 (im Folgenden als "Verkäufer" bezeichnet).
1.2. Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, die mit dem Verkäufer im Rahmen ihrer gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit eine vertragliche Beziehung eingeht (im Folgenden: "Käufer").
Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen
2.1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Dienstleistungen und Produkte (im Folgenden "Produkte" genannt) richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt).
Diese AGB werden dem Käufer spätestens vor Vertragsschluss in einer Weise zur Verfügung gestellt, die es dem Käufer ermöglicht, die AGB auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger zu speichern.
2.2. Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt als endgültig zustande gekommen, wenn der Käufer vom Verkäufer per E-Mail eine Kaufbestätigung erhält.
2.3. Der Umfang der Produkte wird durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien bestimmt, z. B. durch eine Bestellung/Auftragsbestätigung oder andere vertragliche Vereinbarungen, die die Bedingungen des Verkäufers enthalten.
2.4. Der Verkäufer behält sich die geistigen Eigentumsrechte an seinen Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen") vor.
Die Unterlagen dürfen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.
Wird der Auftrag nicht bestätigt, so sind die Unterlagen auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich an diesen zurückzugeben. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, alle in seinem Besitz befindlichen (digitalen) Kopien der Unterlagen dauerhaft zu löschen und zu vernichten.
Diese Bestimmungen gelten sinngemäß für die Unterlagen des Käufers. Der Käufer erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass der Verkäufer berechtigt ist, Dritten, an die er die Produkte rechtmäßig weitervergeben hat, Zugang zu gewähren.
2.5. Teillieferungen der gekauften Produkte sind zulässig, sofern sie vom Käufer akzeptiert werden.
2.6. Die Begriffe "Entschädigung" und "Schadenersatz" schließen nach diesen AGB das Recht auf Kostenerstattung ein.
Artikel 3. Angebot, Preis, Beförderung, Zahlung und Entschädigung
3.1. Die auf der Website des Verkäufers angegebenen Preise sind in EURO und ohne Mehrwertsteuer.
3.2. Die Verpackungs- und Transportkosten werden gemäss FCA Incoterm 2010 separat in Rechnung gestellt.
3.3. Die Lieferung und Annahme der gekauften Produkte erfolgt durch die Übergabe der bestellten Produkte an der vom Käufer mitgeteilten Lieferadresse und durch die Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer. Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit der Person, die die Lieferung entgegennimmt, verantwortlich sein und übernimmt folglich keine Haftung.
Bei einem Bestellwert von weniger als 250 EUR berechnet der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von
30 EUR.
3.4. Gewichte, Maße, Fassungsvermögen und sonstige Angaben in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sind annähernd. Diese Angaben sind nur verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3.5. Angaben über die Anwendung und Eignung der Produkte werden vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Dies entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die Produkte in dieser Hinsicht zu prüfen.
3.6. Erhöhen sich die Kosten des Verkäufers in der Zeit zwischen der Auftragsbestätigung und der Ausführung - auch wenn dieser Zeitraum nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist liegt, ohne dass diese Verzögerung auf ein (schwerwiegendes) Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist - infolge der Entwicklung der Wechselkurse oder aufgrund von Maßnahmen in- oder ausländischer Behörden, so ist der Verkäufer berechtigt, diese Erhöhung an den Käufer weiterzugeben.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen vom Käufer innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung des Verkäufers zu zahlen. Jede Rechnung, die nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet wird, gilt als endgültig akzeptiert.
3.8. Der Käufer ist nicht zum Skontoabzug berechtigt, es sei denn, dies wurde von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart.
3.9. Bei Nichtbezahlung der Rechnung durch den Käufer innerhalb der vereinbarten Frist von 30 Kalendertagen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags/der ausstehenden Beträge zu berechnen, und zwar von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung.
Darüber hinaus wird der Betrag jeder unbezahlten Rechnung um eine Strafklausel in Höhe von 15 Euro erhöht.
Bei Nichtbezahlung des vollen Betrages einer oder mehrerer Rechnungen am Fälligkeitstag behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Ausführung anderer Aufträge des Käufers auszusetzen, ohne dem Käufer keine Formalitäten oder eine Entschädigung schulden, und zwar unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Zahlung der in dieser Klausel genannten Beträg.
Die Vereinbarung von Verzugszinsen ändert nichts daran, dass die Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten sind.
3.10. Hat der Verkäufer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Käufer die Kosten hierfür sowie etwaige Sonderkosten wie Reise-, Transport- und Aufenthaltskosten. Auch diese werden dem Käufer anschließend vom Verkäufer in Rechnung gestellt.
3.11. Die Zahlungen müssen per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers erfolgen.
3.12. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Artikel 4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Käufer wird erst dann vollständiger Eigentümer der gelieferten Produkte, wenn er alle dem Verkäufer geschuldeten Beträge, einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Vertragsstrafen, vollständig bezahlt hat. Solange die gelieferten Waren nicht bezahlt sind, bleiben sie ausschließliches Eigentum des Verkäufers.
4.2. Auch im Falle eines Eigentumsvorbehaltes geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware dem benannten Spediteur am vereinbarten Ort und gemäß FCA Incoterm 2010 übergeben wurde.
4.3. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aufgrund von Zahlungsverzug oder einer anderen Form von Nachlässigkeit nicht nachkommt, kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine angemessene Frist von 8 Kalendertagen zur Behebung dieser Mängel eingeräumt hat, und unbeschadet der Anwendung der Artikel 3.7 - 3.9. der AGB, den Vertrag über die gekauften Produkte kündigen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Produkte unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zurückzugeben. Die Annahme der Produkte durch den Verkäufer als solche kann unter keinen Umständen als Verzug des Verkäufers oder als Vertragsbruch durch den Verkäufer ausgelegt werden.
Artikel 5. Lieferfrist - Verzug
5.1. Die Lieferfrist wird dem Käufer vom Verkäufer mitgeteilt, nachdem der Verkäufer dem Käufer die Bestellung per E-Mail bestätigt hat.
5.2. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald :
(1) Der Verkäufer hat die Bestellung angenommen;
(2) der Verkäufer im Besitz der vom Käufer an ihn zu liefernden Waren, Urkunden, Dokumente, Genehmigungen, Pläne und Daten ist;
(3) unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 dieser AGB - sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen; und
(4) der Verkäufer die vom Käufer geforderte und vereinbarte Vorauszahlung erhalten hat.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um den gleichen Zeitraum wie der Verzugszeitraum.
5.3. Wenn der Käufer mit dem Liefertermin nicht einverstanden ist, nachdem der Verkäufer die Auftragsbestätigung verschickt hat, hat der Käufer 2 Arbeitstage Zeit, um die Bestellung kostenlos zu stornieren.
Wenn die Bestellung nach 2 Arbeitstagen storniert wird, wird dies vom Verkäufer als Stornierung der Bestellung betrachtet. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen. Diese sind im "Anhang zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen - Stornierung einer Bestellung und Rücksendung von Waren" zu finden, der über den folgenden Link gelesen werden kann.
5.4. Wenn die Nichteinhaltung der in Artikel 5 der AGB genannten Bedingungen z.B. auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass :
a) Höhere Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terroranschlag, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung usw.),
b) Virenangriffe und/oder andere Angriffe Dritter auf die Computersysteme des Verkäufers, selbst wenn der Verkäufer angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen und angemessene Wachsamkeit walten lassen hätte,
c) Handelsbeschränkungen, die sich aus dem belgischen Recht oder einem anderen anwendbaren nationalen oder internationalen Recht ergeben, oder andere Umstände, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat,
d) die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung des Verkäufers durch seine eigenen Lieferanten,
verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die gleiche Verspätungsdauer, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Der Verkäufer hat den Käufer innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignisses schriftlich zu benachrichtigen und angemessene Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen zu treffen.
Artikel 6. Risikotransfer
6.1. Auch wenn die Produkte in Übereinstimmung mit CPT Incoterms 2010 geliefert werden, geht das Risiko auf den Käufer über:
(a) bei Lieferung ohne Installation oder Montage: gemäß dem Incoterm FCA 2010, d.h. der Verkäufer muss die gekauften Produkte an einen vom Käufer beauftragten und bezahlten Spediteur liefern. Der Gefahrenübergang erfolgt in dem Moment, in dem die gekauften Produkte in den Räumlichkeiten des Verkäufers auf das Transportmittel verladen oder dem Spediteur zur Verfügung gestellt werden, falls der Lieferort nicht in den Räumlichkeiten des Verkäufers liegt;
(b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage: am Tage der vorläufigen Abnahme der Anlage oder, soweit vertraglich vereinbart, nach erfolgreichem Abschluß einer Erprobung.
6.2. Wird der Versand, die Zustellung, die Aufstellung oder Montage, die vorläufige Abnahme oder die Prüfung auf Wunsch des Käufers oder aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert oder nimmt der Käufer die gekauften Produkte einfach nicht ab, so trägt der Käufer die Folgen davon.
Artikel 7. Inspektion und Abnahme
7.1. Die gekauften Produkte werden vom Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte kontrolliert.
7.2. Beanstandungen, die sich auf sichtbare Mängel beziehen, müssen dem Verkäufer unverzüglich am Tag der Lieferung der gekauften Produkte mitgeteilt werden.
7.3. Wenn der Käufer nach der Kontrolle am Tag der Lieferung der gekauften Produkte keine Beanstandungen geäußert hat, gelten die gekauften Produkte als konform und werden vom Käufer akzeptiert.
Artikel 8. Garantie
8.1. Der Verkäufer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages und zwar nach den Regeln der Kunst. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Verpflichtungen des Verkäufers eine Verpflichtung zum Aufwand und keine Verpflichtung zum Ergebnis.
8.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gilt für die Produkte eine Garantie von 18 Monaten ab dem Datum der Lieferung der Produkte. Diese Garantie deckt Mängel in Bezug auf die Funktionalität und Leistung der Produkte ab.
8.3. Diese Garantie gilt weder für den normalen Verschleiß der Produkte noch für Mängel, die auf Handlungen des Käufers zurückzuführen sind, insbesondere ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Produkte, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Installation, Verwendung ungeeigneter Zubehör- oder Ersatzteile oder unsachgemäße Reparaturen.
8.4. Die Garantie bezieht sich auf die Produkte selbst und nicht auf damit verbundene Kosten, wie z. B. Inspektions- oder Transportkosten.
8.5. Im Falle von Mängeln ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer zu informieren und die mangelhaften Produkte - auf eigene Kosten - an den Verkäufer zurückzusenden. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Produkts oder auf die Rückerstattung des vom Käufer für das Produkt gezahlten Betrags.
Der Käufer erhält das reparierte oder ersetzte Produkt kostenlos. Der Versand des reparierten Produkts oder des Ersatzprodukts geht jedoch immer zu Lasten des Käufers.
Je nach Produkt kann der Verkäufer eine Prüfgebühr in Rechnung stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers kann diese Kontrolle vor Ort oder in den Räumlichkeiten des Käufers stattfinden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Lösung zusätzliche Interventionskosten mit sich bringt, die von der antragstellenden Partei zu tragen sind.
Artikel 9. Software-Lizenzen
9.1. Der Verkäufer gewährt dem Käufer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der in den gekauften Produkten enthaltenen Software.
9.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die nicht ausschließliche Lizenz für einen unbestimmten Zeitraum gegen eine einmalige Gebühr (im Folgenden "Lizenzgebühr" genannt) gewährt, wie sie im Vertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde. Mit der Beendigung der Lizenz endet auch sofort die Nutzung der Software durch den Käufer. Die Zahlung der Lizenzgebühr durch den Käufer an den Verkäufer stellt unter keinen Umständen eine Übertragung des Eigentums an der Software, einschließlich der zugrunde liegenden Codes, auf den Käufer dar. Der Verkäufer bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Software, einschließlich der zugrunde liegenden Codes.
9.3. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Software ausschließlich für die Verwendung mit dem Gerät bestimmt, mit dem sie geliefert wurde. Wird dem Käufer nur die Software geliefert, so darf diese nur auf einem System genutzt werden.
9.4. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird die Software in maschinenlesbarer Form, ohne Quellcode, bereitgestellt.
9.5. Dem Käufer ist es untersagt, die Software zu verändern, neu zu entwickeln, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu assemblieren oder anderweitig einem Reverse Engineering zu unterziehen sowie zu versuchen, den Quellcode oder die Algorithmen der Software zu rekonstruieren oder zu ermitteln. Dem Käufer ist es außerdem untersagt, die Software in irgendeiner Weise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Der Käufer hat das Recht, eine Kopie der Software anzufertigen, sofern diese Kopie gemäß den vertraglichen Bestimmungen für die Nutzung der Software für die erworbenen Produkte erforderlich ist. Das Verfahren zur Vervielfältigung der Software besteht insbesondere darin, das Programm vom Originaldatenträger in den Speicher der betreffenden Hardware zu installieren und das Programm in den Arbeitsspeicher zu laden. Der Käufer hat auch das Recht, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Zu diesem Zweck darf nur eine Kopie angefertigt werden. Weitere Kopien darf der Käufer nicht anfertigen.
9.6. Wenn der Verkäufer mit den gekauften Produkten kostenlose Software zur Verfügung stellt oder diese im Internet kostenlos herunterlädt (Freeware) und wenn diese Software für den Betrieb des Sensors und des Betriebssystems der an den Käufer gelieferten Produkte erforderlich ist, unterliegt ihre Vervielfältigung keinen Einschränkungen. Innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, unter denen diese Freeware im Internet oder auf einem anderen Kanal zur Verfügung gestellt wird, darf die Freeware im Unternehmen des Käufers beliebig vervielfältigt werden, um den korrekten Betrieb des Sensors und des Betriebssystems der gelieferten Produkte zu gewährleisten. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für die Nutzung der aus dem Internet heruntergeladenen Freeware, ihre Kompatibilität mit den gekauften Produkten oder die Folgen, die die Nutzung der Freeware auf die gekauften Produkte haben kann.
9.7. Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, die Software in Unterlizenz zu vergeben.
9.8. Soweit es sich bei der an den Käufer gelieferten Software um das Werk eines Dritten handelt, werden dem Käufer Nutzungsrechte nur dann eingeräumt, wenn der betreffende Dritte sie selbst dem Verkäufer eingeräumt hat.
9.9. Geschäftslizenz. Wird dem Käufer eine Geschäftslizenz erteilt, darf der Käufer die Software auf mehreren Geräten oder Arbeitsplätzen gleichzeitig nutzen und zu diesem Zweck vervielfältigen. Ist in der Geschäftslizenz die Anzahl der zulässigen Geräte oder Arbeitsplätze nicht ausdrücklich angegeben, unterliegt die Nutzung der Software innerhalb des Unternehmens des Käufers keinen mengenmäßigen Beschränkungen. Dieser Artikel gilt nicht für Tochtergesellschaften des Käufers, die zusätzliche Lizenzen für die Nutzung der Software erwerben müssen. Der Käufer darf die Software als Teil eines Netzwerks oder eines anderen Computersystems mit mehreren Arbeitsplätzen nutzen.
9.10. Laufzeitlizenz. Wenn eine Runtime-Lizenz erworben wird, muss für jeden Computer, auf dem die spezifische Software installiert wird, eine Gebühr entrichtet werden.
9.11. Wird die Software über elektronische Kommunikationsmittel (z.B. über das Internet) an den Käufer übertragen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Software den Einflussbereich des Verkäufers verlässt (z.B. beim Herunterladen).
9.12. Die folgenden Punkte gelten nicht als Mängel in der Softwarequalität:
- Abweichungen, Mängel oder Fehler in Bezug auf die Spezifikationen, die vom Käufer nicht nachgewiesen werden und nicht reproduzierbar sind;
- Anomalien, Mängel oder Fehler, die in der letzten dem Käufer gelieferten Version der Software nicht vorhanden sind;
- Anomalien, Defekte oder Fehler, die nicht verhindern, dass die Software normal oder zumindest akzeptabel funktioniert;
- Abweichungen, Mängel oder Fehler, die die von den Parteien vereinbarte Qualität oder Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigen;
- Abweichungen, Mängel oder Fehler, die sich aus einer Änderung der Software durch den Käufer oder durch einen Dritten ergeben;
- Anomalien, Mängel oder Fehler, die auf die Inkompatibilität der Software mit der IT-Umgebung des Käufers zurückzuführen sind.
9.13. Jede Anomalie, jeder Mangel oder Fehler in der Software, der als Qualitätsmangel der Software gilt, wird ohne Anspruch auf Entschädigung wie folgt behoben: Der Verkäufer stellt dem Käufer ein Update oder eine neue Version der Software zur Verfügung, die den Qualitätsmangel in angemessener Weise behebt. Wurden dem Käufer mehrere Softwarelizenzen eingeräumt, so hat der Käufer an dem Update oder der neuen Version die gleichen Vervielfältigungsrechte wie an der ursprünglichen Version der Software. Ist ein dem Käufer gelieferter Informationsträger mangelhaft, wird er durch einen mangelfreien Informationsträger ersetzt.
Artikel 10. Beanstandungen
10.1. Jede Reklamation des Käufers in Bezug auf die gekauften Produkte muss innerhalb der folgenden Fristen beim Verkäufer eingehen:
- bei sichtbaren Mängeln: spätestens am Tag der Lieferung, bei der Inspektion, die beim Empfang der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistung durchgeführt wird;
- bei versteckten Mängeln: soweit dies mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach belgischem Recht vereinbar ist, spätestens innerhalb von 8 Kalendertagen, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können. Der Käufer muss das Vorhandensein des behaupteten verborgenen Mangels nachweisen.
Reklamationen müssen vom Käufer per Einschreiben mitgeteilt werden. Jede Reklamation, die nach den vorgenannten Fristen erfolgt, wird als verspätet betrachtet. Bei Fehlen einer (rechtzeitigen) Reklamation seitens des Käufers gelten die gekauften Produkte als konform und mängelfrei.
10.2. Die Rechnungen des Verkäufers müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben angefochten werden. Der Käufer muss das Datum und die Nummer der beanstandeten Rechnung sowie alle Gründe für die Beanstandung angeben.
Wird eine Rechnung nicht innerhalb der in diesem Absatz genannten Fristen und Verfahren angefochten, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer mit der Rechnung und allen ihren Bedingungen, einschließlich dieser Verkaufsbedingungen, einverstanden ist.
Artikel 11. Exportieren
11.1. Im Falle der Ausfuhr muss der Käufer die für jeden gelieferten Gegenstand geltenden Ausfuhrkontrollvorschriften einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen berechtigt den Verkäufer, den Vertrag zu kündigen, ohne dass er dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
In diesem Fall kann der Verkäufer vom Käufer eine Entschädigung für alle entstandenen Kosten und erlittenen Verluste verlangen.
11.2. Ist für die Lieferung eine behördliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich, so gilt der Vertrag erst nach Erhalt dieser Genehmigung als geschlossen.
Der Käufer ist verpflichtet, alle für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und vorzulegen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen einen Verwendungs- und/oder Endverbleibsnachweis zu erbringen, auch wenn es sich nicht um eine offizielle Aufforderung handelt. Im Falle der Ausfuhr/Lieferung sind die gelieferten Waren nur bei Erhalt einer gültigen Ausfuhrbescheinigung von der Mehrwertsteuer befreit.
Artikel 12. Beendigung - Unmöglichkeit der Leistung - Änderung des Vertrags
12.1. Wenn sich die Lieferung der gekauften Produkte aus anderen als den in Artikel 5.4 dieser AGB genannten Gründen als unmöglich erweist, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag durch Stornierung der Bestellung des Käufers aufzulösen.
In einem solchen Fall ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer Ersatz des erlittenen Schadens zu verlangen, sofern er diesen nachweist. In jedem Fall darf dieser Anspruch des Käufers 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung nicht überschreiten, der wegen der Unmöglichkeit nicht wie ursprünglich vorgesehen genutzt werden konnte.
12.2. Neben den in diesen AGB genannten Gründen, die den Verkäufer zur Kündigung/Rücktritt vom Vertrag berechtigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, ohne dass der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung hat, wenn der Verkäufer z.B. Kenntnis von einem möglichen Konkurs des Käufers oder von dessen Zahlungsunfähigkeit aus anderen Gründen erhält. Der Verkäufer wird den Käufer hiervon per E-Mail in Kenntnis setzen.
Artikel 13. Haftung
13.1. Der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Sachschäden, die durch Fahrlässigkeit, einfache oder leichte Fehler verursacht wurden.
13.2. Außer bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder Fehlern des Verkäufers oder seiner Beauftragten, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit betreffen, ist die Haftung des Verkäufers oder seiner Beauftragten in jeder Hinsicht auf 150.000 EUR begrenzt, und zwar sowohl für Sachschäden als auch für Körperschäden zusammen.
13.3. Unbeschadet der anwendbaren Vorschriften des zwingenden Rechts und der öffentlichen Ordnung ist die Haftung des Verkäufers, unabhängig vom Rechtsgrund des Schadens, für indirekte oder Folgeschäden (wie z.B. Gewinn- und Umsatzverluste, entstandene Verluste, Verzögerungsschäden, Betriebsstagnation, entgangene Einsparungen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kosten für Ersatzbeschaffungen, vergebliche Aufwendungen, nutzlose Aufwendungen, reine Vermögensschäden, wie z.B. Bußgelder) ausgeschlossen und in jedem Fall auf die in Artikel 13.2 genannten Beträge begrenzt.
Artikel 14. Varia
14.1. Gültigkeit der vorliegenden AGB. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so werden die übrigen Bestimmungen der AGB dadurch nicht ungültig oder nicht durchsetzbar. Diese bleiben weiterhin gültig und durchsetzbar.
Die Parteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die so weit wie möglich das gleiche Ergebnis erzielen, das sie mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen erreichen wollten. Die Verpflichtungen aus den nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen werden bis zur Ersetzung ausgesetzt.
14.2. Änderungen der T&C. Wir können diese AGB jederzeit ändern. Für den Vertrag zwischen den Parteien gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte in Kraft sind.
Artikel 15. Zuständiges Gericht und anwendbares Recht
15.1. Ist der Käufer Kaufmann, so sind für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertrag ergeben, die Gerichte des Bezirks zuständig, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat, d. h. die zuständigen Gerichte des Bezirks Gent. Der Verkäufer hat auch das Recht, vor dem Gericht des Wohnsitzes des Käufers zu klagen.
15.2. Die vorliegenden AGB unterliegen dem belgischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).